Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der ZARA Vertrieb GmbH; von unseren Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Die Geschäftsbedingungen der ZARA Vertrieb GmbH gelten auch wenn wir, in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos durchführen.
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist unser Angebot stets freibleibend. Die Produkte der ZARA Vertrieb GmbH können naturbedingte, handelsübliche und geringfügige Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht aufweisen. Diese Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Insoweit besteht zwischen den Parteien Einvernehmen. Ebenfalls bleiben Druckfehler, technische Änderungen in Form und Farbe und/oder Gewicht im Rahmen des handelsüblich Zumutbaren vorbehalten.
(2) Der Besteller erklärt mit der Bestellung einer Ware verbindlich, die bestellte Ware zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen von der ZARA Vertrieb GmbH erwerben zu wollen. Sofern eine Bestellung als Vertragsangebot gemäß § 145 BGB vorliegt, sind wir berechtigt diese innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden. Gegebenenfalls erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der einwandfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch einen zu berücksichtigenden Zulieferer. Der Vorbehalt gilt nur, wenn die ZARA Vertrieb GmbH eine Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Insbesondere findet dieser Vorbehalt Anwendung bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Besteller unverzüglich informiert. Sofern bereits eine Gegenleistung erfolgt ist, wird diese unverzüglich dem Besteller zurückerstattet.
(3) Bei Bestellung von Ware mit Werbeanbringung, Sonderproduktionen oder Fernostaufträgen sind Abweichungen in Form von Über- oder Unterlieferungen von 10% der ursprünglich bestellten Ware, nach oben oder nach unten möglich und gelten daher als vertragsgemäß und durch den Besteller akzeptiert. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
(1) Sofern eine Bestellung Ware zum Gegenstand hat, welche durch die ZARA Vertrieb GmbH nach bestimmten Spezifikation angefertigt und/oder an die Bedürfnisse des Bestellers angepasst wurde, so wird dem Besteller ein Muster und/oder eine Abbildung eines Produktmusters per Post oder auf elektronischem Weg zukommen gelassen.
(2) Anhand des zur Verfügung gestellten Musters oder dessen Abbildung kann der Besteller seine Änderungswünsche mitteilen oder die Freigabe der Produktion erklären. Die Erklärung der Freigabe der Produktion erfolgt durch den Besteller schriftlich per Telefax und/oder per E-Mail. Die Freigabeerklärung ist rechtsverbindlich und erfolgt unwiderruflich.
(1) Die Preise der ZARA Vertrieb GmbH gelten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ausschließlich „ab Werk“ exklusive Verpackung. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.
(2) Sofern keine gesonderte Zahlungsmodalität zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Ware gegen Vorauskasse. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und sofort auszugleichen.
Dem Besteller/dem Kunden stehen keinerlei Aufrechnungsrechte zu, es sei denn seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch die ZARA Vertrieb GmbH anerkannt. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Sofern Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen entstehen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir diese auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die ZARA Vertrieb GmbH, die Lieferung und Leistung mindestens um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit zu verschieben, oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Sofern die ZARA Vertrieb GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, ist ihre Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf 1,0 Prozent des Rechnungswertes (exkl. MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens 5 Prozent des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht seitens der ZARA Vertrieb GmbH nachweislich auf grober Fahrlässigkeit.
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt Lieferung „ab Werk“ als vereinbart. Für den Wunsch der Rücknahme von Verpackungen durch die ZARA Vertrieb GmbH gelten gesonderte Vereinbarungen. Sofern der Besteller eine Transportversicherung wünscht werden wir die Lieferung entsprechend eindecken; die hierdurch anfallenden Kosten trägt der Besteller.
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Sofern ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Für den Fall das die Nacherfüllung fehlschlägt, so ist der Kunde berechtigt einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
(3) Die ZARA Vertrieb GmbH haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Sollten durch die Ausführung des Auftrages Urheberrechte Dritter verletzt werden so haftet der Besteller alleinig. Bei Auftragserteilung ist der Auftragsnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
(5) Die Haftung durch den Auftragsnehmer bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung der ZARA Vertrieb GmbH ausgeschlossen.
(7) Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Für gebrauchte Ware wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrages (inkl. MwSt) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, wir sind jedoch berechtigt den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen sofern dieser kein Kaufmann ist.
(2) Die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Wir sind verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Bestellung mitgeteilten personenbezogenen Daten zu Zwecken der Vertragsabwicklung im Wege der EDV zu speichern und in eine Kundendatei aufzunehmen.
ZARA Vertrieb GmbH
Geschäftsführer: Olaf Fischer / Björn Borchert
Uelzener Str. 5
30900 Wedemark, Deutschland
T: +49 (0)5130 9759990
F: +49 (0)5130 9759999
E: info@zara-vertrieb.de
Zuletzt aktualisiert im Januar 2021